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Verbrauchte Batterien wurden von Politik und Wissenschaft schon frühzeitig als Sekundärquelle für wichtige industrielle und kritische Materialien erkannt. Um diese wertreichen Rohstoffe im Wirtschaftskreislauf zu bewahren, wurden in der Batterierichtlinie und –regulation nicht nur Mindestsammelmengen festgelegt, sondern ebenso mit einer spezifische EU- Verordnung (EU/493/2012) Mindestregeln für die technische Rückgewinnung der Inhaltsstoffe festlegt. Diese Verordnung schreibt vor, wie die Effizienz bei Batterierecyclingprozessen berechnet werden muss, und darf 75 Massenprozent für NiCd-Batterien, 65% für Blei, und 50% für alle anderen Batteriesysteme nicht unterschreiten. Diese bestehenden Mindestregeln sind noch bis 2026 gültig, und werden dann durch die Quoten in der dargestellten Grafik ersetzt. Die Berechnung dieser Quoten wird durch nachfolgende Verordnungen geregelt.

 

Für die wichtigsten Materialströme hat Accurec seine Prozesse durch externe und unabhängige Wissenschaftler untersuchen lassen (RWTH Aachen, Prof. Dr. Dr. Bernd Friedrich). Die umfassende Prüfung stellte an einem unangekündigtem Prüfungstag die Eingangs- und Ausgangsanalyse der Abfälle und Produkte fest, bilanziert Materialströme, und betrachtet Verluste und Prozessemission. Entsprechend der gesetzlichen Berechnungsvorgaben wurde dann die Recyclingeffizienz (RE) ermittelt und attestiert. Sie übererfüllen die gesetzlichen Vorgaben und können als Ergebniszusammenfassung auf Anfrage zugesendet werden.

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