Verbrauchte Batterien wurden von Politik und Wissenschaft schon frühzeitig als Sekundärquelle für industriell wichtige Materialien erkannt. Um diese wertreichen Rohstoffe im Wirtschaftskreislauf zu bewahren wurden in der Batterierichtlinie nicht nur Mindestsammelmengen festgelegt, sondern ebenso mit einer spezifische EU- Verordnung (EU/493/2012) Mindestregeln für die technische Rückgewinnung der Inhaltsstoffe festlegt. Diese Verordnung schreibt vor, wie die Effizienz bei Batterierecyclingprozessen berechnet werden muss, und darf 75 Massenprozent für NiCd-Batterien, 65% für Blei, und 50% für alle anderen Batteriesysteme nicht unterschreiten.
Für alle Batteriesysteme, die Accurec verwertet, haben wir die wichtigsten Daten und Prozessschritte in einem Recycling-Data-Sheet zusammengefasst, die im Download-Bereich zur Verfügung stehen:
– Nickel-Cadmium-Batterien
– Nickel-Metallhydrid-Batterien
– Lithium-Primärbatterien
– Li-Ion-Batterien
Für die wichtigsten Materialströme hat Accurec seine Prozesse durch externe und unabhängige Wissenschaftler untersuchen lassen (RWTH Aachen, Prof. Dr. Dr. Bernd Friedrich). Die umfassende Prüfung stellt an einem unangekündigtem Prüfungstag die Eingangs- und Ausgangsanalyse der Abfälle und Produkte fest, bilanziert Materialströme, und betrachtet Verluste und Prozessemission. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wird dann die Recyclingeffizienz (RE) ermittelt und attestiert.
Die Ergebniszusammenfassungen der Prüfungen stehen im Bereich „Veröffentlichung/Downloads“ zur Verfügung.