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Abfall und Transportgesetzgebungen habe weitreichende Auswirkungen auf die alltägliche Recyclingwirtschaft. Unterschiedlichste internationale, nationale und regionale Regelwerke, Verordnungen und Gesetze greifen ineinander und machen insbesondere grenzüberschreitende Abfallverbringung zu einem komplexen Vorgang. Die Wichtigsten davon sind nachfolgend umschrieben und zu ausführlichen Quellen verlinkt.


UN United Nations

In Bezug auf Batterierecycling und -transport reguliert die UN zwei Gesetzesbereiche:

GHS (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals)
Dieses System regelt die Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien, sowie standardisierte Darstellung in öffentlich zugänglichen Sicherheitsdatenblättern. Es wurde 2008 in europäisches Recht (EC/1272/2008) umgesetzt und gibt damit Hilfestellung wann ein Abfall als un- oder gefährlich einzustufen ist. Zudem beinhaltet es einen Leitfaden zur Bestimmung Gefahr angepasster Verpackungen.

UNECE (United Nations Economic Commission for Europe and Executive Committee)
Diese UN-Unterorganisation entwickelt Vorschriften für den Straßen- (ADR) und Wassertransport (ADN) von gefährlichen Gütern. Ihre Richtlinien beinhalten konkrete Verpackungs- und Transportmaßnahmen für Produkte und Abfälle, wenn diese gefährliche physikalische und chemische Eigenschaften aufweisen.

UN United Nations

 

Basler Übereinkommen

Das Basler Übereinkommen (Basel Convention on the Control of Transboundary Movements of Hazardous Wastes and their Disposal) ist ein multinationales Abkommen, dass in allen Ländern automatisch in Kraft tritt, die dieses Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfall unterzeichnen. Es regelt die Mindestinformationsangaben durch Abfallerzeugern, Transporteur und Entsorger, sowie die Zuständigkeiten von Behörden, Sicherheitsleistungen und Information der Öffentlichkeit.

Basel Convention

 

Europäische Gesetzgebung

EG/1013/2006 Verordnung über die Verbringung von Abfällen

Waste Shipment

Diese Verordnung ist gleichsam in allen Ländern der europäischen Union wirksam und basiert auf dem Basler Übereinkommen. Für alle Beteiligten der Abfallverbringung (Erzeuger, Transporteur, Entsorger und entspr. Behörden) benennt es Aufgaben und Verantwortlichkeiten, sodass ihnen alle notwendigen Detailinformationen den Akteuren und Öffentlichkeit über die Abfallverbringung zur Verfügung stehen.

EG/2006/66 Verordnung über Altbatterien und Akkumulatoren

Battery Directive

Die Direktive regelt die separate Sammlung und das Recycling von Altbatterien als Bestandteil der EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Sie ist als Minimalanforderungen formuliert und i.d.R. identisch in die jeweilige nationale Gesetzgebung der 28 Mitgliedsstaaten umgesetzt, wobei vereinzelte Länder strengere Verordnungskriterien hinzugefügt haben.

Ihre Eckpunkte beinhalten ein:

– Verbot vereinzelter Schwermetalle in Batterien: Hg, Cd, Pb

– Verpflichtende Registrierung von Batterieherstellern/-importeuren

– Verpflichtender Hinweis auf das notwendige Recycling, sowie der Speicherkapazität

– Berichtspflicht des Herstellers über Verkaufsmengen von Batterien

– Rücknahme verbrauchter Batterien von mindestens 45% der in den letzten drei Jahren durchschnittlich verkauften Batteriemengen

– Stoffliche Recyclingpflicht und Verbrennungsverbot der Altbatterien

– Mindestanforderungen an Recyclinganlagen

– Materialrückgewinnungsquote (Recyclingeffizienz / RE) von mindestens 75% für NiCd, 65% für Blei, 50% für alle anderen Batterien und Akkumulatoren

 

Batteriegesetz – BattG

Umsetzung in deutsches Recht: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.

Batteriegesetz – BattG

 

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